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Mietrecht im Zinshaus: Voll-, Teil- und Nichtanwendung des MRG — was Investor:innen wissen müssen

Welche Mietverträge im Zinshaus welchen Regeln folgen, was Befristung, Kündigungsschutz und Erhaltungspflicht für die Rendite bedeuten — kompakt erklärt.

Von Mag. Florian Kulterer, Der Zinshausmakler · Graz · Stand August 2026

Vollanwendung
Bau vor 8. 5. 1945
Mindestbefristung
3 Jahre
Befristungsabschlag
25 %
Kündigung Vermieter
nur § 30 MRG

Die drei Anwendungsbereiche

Vollanwendung: Altbauten mit Baubewilligung vor dem 8. Mai 1945 (und geförderte Mietwohnhäuser) — Richtwertmietzins, voller Kündigungsschutz, Erhaltungspflicht des Vermieters, Betriebskostenkatalog. Teilanwendung: frei finanzierte Neubauten nach 1945 sowie Dachgeschossausbauten und Zubauten — angemessener Mietzins frei vereinbar, aber Kündigungsschutz und Befristungsregeln gelten. Nichtanwendung: etwa Ein- und Zweiobjekthäuser, Ferienwohnungen, Dienstwohnungen — nur ABGB.

Befristung und Kündigungsschutz

Befristete Verträge müssen mindestens drei Jahre laufen und schriftlich sein; im Vollanwendungsbereich gilt ein Befristungsabschlag von 25 % auf den Richtwertmietzins. Unbefristete Altmietverträge mit Kategoriemietzins (oft wenige Euro je Quadratmeter) sind für den Ertragswert die größte Belastung — und zugleich die größte Reserve, weil jede Neuvermietung den Ertrag hebt. Kündigung durch den Vermieter ist nur aus den Gründen des § 30 MRG möglich; Mietzinsanhebungen sind im Vollanwendungsbereich eng begrenzt (§ 18 MRG bei Erhaltungsarbeiten).

Was das für die Bewertung heißt

Ein Zinshaus ist nur so gut wie seine Mietzinsliste. Der Anteil unbefristeter Kategorie-Altverträge, die Befristungsstruktur und die rechtliche Durchsetzbarkeit jedes einzelnen Mietzinses bestimmen die nachhaltige Miete — und damit den Ertragswert. DER ZINSHAUSMAKLER prüft jeden Vertrag im Aufnahmeprozess und weist Reserve und Risiko im Gutachten getrennt aus.

Mag. Florian Kulterer — der Zinshausmakler für Graz und die Südstrecke bis Klagenfurt

Mag. Florian Kulterer · staatlich geprüfter Immobilientreuhänder

Der Autor

Mag. Florian Kulterer

Geschäftsführender Gesellschafter iX immo GmbH (IMMOXX) · Immobilieninvestor · Schwerpunkt Zinshaus & Anlage

Diesen Beitrag habe ich aus der Praxis geschrieben — aus Transaktionen in Graz, der Steiermark und Kärnten und aus dem, was ich als Investor selbst gelernt habe. Wenn Sie ein konkretes Haus vor sich haben: Das erste Gespräch ist kostenlos, das Gutachten folgt.

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FAQ

Häufige Fragen — Mietrecht

Welche Mietverträge im Zinshaus unterliegen dem Richtwert?

Wohnungen in Gebäuden mit Baubewilligung vor dem 8. Mai 1945 (MRG-Vollanwendung). Neubauten nach 1945 und Dachgeschossausbauten fallen in die Teilanwendung mit frei vereinbarem, angemessenem Mietzins.

Kann ich als Käufer Altmieter kündigen?

Nur aus den gesetzlichen Gründen des § 30 MRG — ein Eigentümerwechsel ist keiner. Altverträge sind deshalb Reserve und Risiko zugleich; sie werden im Gutachten getrennt bewertet.

Wie lang muss ein befristeter Mietvertrag mindestens laufen?

Drei Jahre, schriftlich; im Vollanwendungsbereich mit 25 % Befristungsabschlag auf den Richtwertmietzins.

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