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Zinshaus kaufen und verkaufen: Nebenkosten, Steuern und was davon abzugsfähig ist

Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr, Immobilienertragsteuer, Umsatzsteuer-Option, Abschreibung: die Zahlen, die jede Zinshaus-Rechnung braucht.

Von Mag. Florian Kulterer, Der Zinshausmakler · Graz · Stand August 2026

Grunderwerbsteuer
3,5 %
Eintragungsgebühr
1,1 %
ImmoESt Neuvermögen
30 % vom Gewinn
AfA Vermietung
1,5 % p. a.

Erwerbsnebenkosten beim Kauf

Grunderwerbsteuer 3,5 % des Kaufpreises; Eintragungsgebühr 1,1 % für das Grundbuch; Vertragserrichtung und Treuhandschaft beim Notar oder Rechtsanwalt typischerweise 1–2 %; Maklerprovision gesetzlich höchstens 3 % zuzüglich 20 % Umsatzsteuer; bei Finanzierung zusätzlich Pfandrechtseintragung 1,2 % des Pfandbetrags. In Summe ist mit rund 10 % Nebenkosten zu rechnen — sie gehören in jede Nettorendite-Rechnung.

Laufend: Abschreibung und Umsatzsteuer

Vermietete Gebäude werden im Privatvermögen mit 1,5 % jährlich abgeschrieben (Grundanteil ausgenommen; bei Altbauten kann ein Gutachten eine kürzere Restnutzungsdauer und damit höhere AfA begründen). Herstellungsaufwand für Sanierungen ist über 15 Jahre verteilt absetzbar, Instandhaltung sofort oder über 15 Jahre. Wohnungsmieten unterliegen 10 % Umsatzsteuer, Geschäftslokale können mit 20 % optiert werden — dann ist die Vorsteuer aus Sanierungen abzugsfähig.

Beim Verkauf: Immobilienertragsteuer

Gewinne aus dem Verkauf unterliegen der Immobilienertragsteuer von 30 % (Neuvermögen, Anschaffung ab 31. März 2002). Für Altvermögen gilt die pauschale Besteuerung mit 4,2 % des Veräußerungserlöses (bei Umwidmung 18 %). Für Zinshäuser im Betriebsvermögen oder in einer GmbH gelten andere Regeln — hier entscheidet die Struktur über den Nettoerlös. DER ZINSHAUSMAKLER arbeitet bei jeder Transaktion mit Steuerberatung und Vertragserrichter:innen zusammen; steuerliche Beratung bleibt Sache der Fachleute, aber die Zahlen stehen im Gutachten von Anfang an richtig.

Mag. Florian Kulterer — der Zinshausmakler für Graz und die Südstrecke bis Klagenfurt

Mag. Florian Kulterer · staatlich geprüfter Immobilientreuhänder

Der Autor

Mag. Florian Kulterer

Geschäftsführender Gesellschafter iX immo GmbH (IMMOXX) · Immobilieninvestor · Schwerpunkt Zinshaus & Anlage

Diesen Beitrag habe ich aus der Praxis geschrieben — aus Transaktionen in Graz, der Steiermark und Kärnten und aus dem, was ich als Investor selbst gelernt habe. Wenn Sie ein konkretes Haus vor sich haben: Das erste Gespräch ist kostenlos, das Gutachten folgt.

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FAQ

Häufige Fragen — Steuern

Wie hoch sind die Nebenkosten beim Zinshauskauf in Österreich?

Rund 10 % des Kaufpreises: Grunderwerbsteuer 3,5 %, Eintragungsgebühr 1,1 %, Vertragserrichtung 1–2 %, Maklerprovision bis 3 % plus USt, bei Finanzierung Pfandrechtseintragung 1,2 %.

Wie wird der Gewinn aus einem Zinshausverkauf besteuert?

Bei Neuvermögen mit 30 % Immobilienertragsteuer auf den Veräußerungsgewinn; bei Altvermögen pauschal 4,2 % des Erlöses. Betriebsvermögen und GmbH-Strukturen folgen eigenen Regeln — Steuerberatung ist Pflicht.

Kann ich die Sanierung eines Zinshauses steuerlich absetzen?

Herstellungsaufwand wird über 15 Jahre verteilt abgesetzt, Instandhaltung sofort oder über 15 Jahre; bei Umsatzsteuer-Option für Geschäftslokale ist die Vorsteuer abzugsfähig.

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